Islamischer Staat (IS)

Über den IS

Am 3. August 2014 überfielen IS-Milizen die überwiegend von Ezid_innen bevölkerte Stadt Shingal und die gleichnamige Provinz, wo sie nach UN-Angaben zwischen 5.000 und 10.000 Ezid_innen ermordeten und über 6.000 Ezid_innen, vor allem Frauen und Kinder, in die Sklaverei verschleppten. Das Datum gilt als Anfangspunkt des anhaltenden Genozids an der Bevölkerungsgruppe der Ezid_innen.

Der Islamische Staat ist eine international agierende Terrormiliz, deren erklärtes Ziel die Errichtung eines weltweiten Kalifats ist. Erste Vorläuferorganisationen bildeten sich Anfang der 2000er-Jahre aus Al-Qaida-Strukturen in Afghanistan heraus. Im Oktober 2006 benannte sich die dschihadistische Terrororganisation al-Qaida im Irak (AQI), die bereits zuvor zahlreiche Anschläge auf Zivilist_innen begangen hatte, in Islamischer Staat im Irak (ISI) um und erklärte in diesem Zuge ihren vermeintlichen Anspruch auf kurdische Gebiete im Nordirak. Von 2007 bis 2010 folgten verschiedene Anschlagswellen im Irak mit mehreren tausend Toten.

Als am 11. Februar 2012 Al-Qaida die Muslime im Irak, im Libanon, in Jordanien und der Türkei zum Kampf gegen die Assad-Regierung aufrief, beteiligte sich auch ISI offen am syrischen Bürgerkrieg. Im Frühjahr 2013 vereinigten sich al-Nusra-Front, eine dschihadistisch-islamistische Organisation in Syrien, und ISI unter der Schirmherrschaft al-Qaidas zum Islamischen Staat im Irak und in Syrien (ISIS). Von Juli bis September 2013 verübte die Miliz verschiedene Anschläge im Irak und in Syrien. In dieser Zeit reisten vermehrt dschihadistische Kämpfer aus der ganzen Welt in das Gebiet.

Nachdem die Terrormiliz große Teile Syriens und des Irak unter ihre Kontrolle gebracht hatte, rief sie im Juni 2014 ein Kalifat aus und nannte sich in Islamischer Staat (IS) um. Auf internationaler Ebene wird weiterhin oftmals der alte Name ISIS gebraucht. Von Rakka in Syrien und Mossul im Irak ausgehend, bemühte sich die Terrororganisation um den Aufbau staatsähnlicher Strukturen. Im Gegensatz zu anderen Terrororganisationen rief ISIS auch verstärkt Frauen auf, in das Kalifat zu reisen und ihre Kinder mitzubringen.

Seit 2015 beging die Terrormiliz auch verstärkt Anschläge in Europa, darunter das Attentat im Bataclan-Theater am 13. November 2015 und der Anschlag in Nizza am 14. Juni 2016. Obwohl die Terrororganisation stärker über eine klassische Militärstrategie verfügt als ihre Vorgängerorganisationen, ist Terrorismus eines ihrer zentralen Kriegsmittel. Seit 2017 wurde der Islamische Staat zunehmend durch eine Militärkoalition zwischen kurdischen Streitkräften, irakischer Armee und US Army zurückgedrängt. Im Juli 2017 wurde Mossul, die Hauptstadt des IS im Irak, befreit. Im September desselben Jahres befreite die von Kurden dominierte SDF (Syrian Democratic Forces) schließlich Rakka, das Zentrum des IS in Syrien. Seitdem befindet sich der Islamische Staat militärisch auf dem Rückzug.

In den Jahren 2021 und 2022 konnte ein Erstarken der Terrormiliz vor allem in Afghanistan in verschiedenen Gebieten beobachtet werden. Die letzten signifikanten Terroranschläge fanden in den letzten beiden Jahren in Afghanistan statt, da der Islamische Staat durch das dort entstandene Machtvakuum in Konkurrenz zu den radikalislamistischen Taliban steht. Gleichzeitig tauchen in Syrien und im Irak immer wieder IS-Schläferzellen auf.

Ideologie

2007 veröffentlichte die Terrororganisation eine Schrift mit dem Titel „Benachrichtigung der Gläubigen über die Geburt des Islamischen Staates“, in der sie versuchte, die angebliche Rechtmäßigkeit eines Kalifats zu begründen. Der Anspruch beschränkt sich dabei nicht nur auf ein geographisches Staatsgebiet, obwohl dies der Islamische Staat häufig in seinen Propagandavideos vorgibt. Stattdessen dürfte nach der Ideologie des IS ein Kalifat überall dort ausgerufen werden, wo seine Kämpfer öffentlich mit Waffen auftreten.

Die weltweit größte vom Islamischen Staat verfolgte Gruppe stellen Muslime dar. Da die meisten Muslime eine andere Auslegung des Islam praktizieren, spricht der IS ihnen ihren Status als Gläubige ab und erklärt sie zu sogenannten Kāfir, also Ungläubigen oder Gottesleugnern. Insbesondere Schiiten werden vom IS gehasst und verfolgt, weil sie in der Ideologie der Terrororganisation nicht konvertieren können.

Ein weiteres, zentrales Ziel des IS ist die kulturelle und religiöse Auslöschung der Identität der Ezid_innen. Ezid_innen werden vom IS und anderen islamistischen Gruppen als angebliche Teufelsanbeter betrachtet, da sie Tawisi Melek, den Engel Pfau, anbeten, den der IS als gefallenen Engel, also den Teufel, interpretiert. Diese Interpretation gilt der Terrororganisation als Vorwand für den noch immer andauernden Völkermord an den Ezid_innen und die damit einhergehende Ermordung und Versklavung der ezidischen Bevölkerung seit 2014.

Wir wurden gezwungen das Islambekenntnis abzulegen. Ein IS-Mann sprach vor, alle Frauen mussten nachsprechen.

— Überlebende, 18 Jahre. Aus: Über Leben. Ezidinnen nach dem Femizid 2014 (Wanderausstellung), S. 21.

Die Ideologie des IS kann nicht ohne einen Blick auf Verschwörungsideologien verstanden werden, auf die die Propaganda immer wieder Bezug nimmt. In den Falschnachrichten der Terrororganisation spielen antisemitische Motive regelmäßig eine wichtige Rolle. Ein wiederholt betontes Ziel des Islamischen Staates ist die Vernichtung des Staates Israel sowie der gesamten jüdischen Bevölkerung. Jüd_innen werden in der Ideologie des Islamischen Staates als geschlossene Gruppe, die angeblich die Welt beherrsche, diffamiert. Westliche Politiker werden in diesem Zuge als Marionetten oder sogenannte Maultiere der Juden bezeichnet. Es wird behauptet, Juden würden versuchen, Muslime vom Glauben abzubringen. Dies sind nicht nur Elemente einer klassischen, antisemitischen Erzählung. Sie stellen auch die Grundlage dafür dar, dass IS-Anhänger sich in einer ständigen Abwehrhaltung gegenüber dem Westen oder der verwestlichten Welt sehen. Alle Elemente, die mit westlichem Leben oder der Moderne identifiziert werden, werden in der IS-Propaganda als angebliche Bedrohungsszenarien für eine ihnen gegenübergestellte traditionelle Lebensweise skizziert. Dazu zählen zum Beipsiel die zunehmende Gleichberechtigung der Geschlechter, das freie Ausleben von (Homo-)Sexualität, freizügige Mode oder die zunehmende Aufweichung der klassischen Familie.

Besonders in den Mittelpunkt rückt in diesem Kontext die Entrechtung von Frauen, die im öffentlichen und privaten Leben stark durch die Scharia eingeschränkt werden. Die Scharia ist das islamische Recht, das die Grundlage des Lebens im Islamischen Staat darstellt. Sie setzt sich aus verschiedenen Gesetzesbüchern zusammen und liefert die Grundlage für gerichtliche und außergerichtliche Entscheidungen, Rechtsnormen und Interpretationen der Gesetze. Im Islamischen Staat wird sie als Rechtfertigung für die Diskriminierung, Verfolgung und Ermordung sogenannter Ungläubiger herangezogen und gilt unter anderem auch als Vorwand für den anhaltenden Ferman an den Ezid_innen. Aber auch innerhalb der durch den IS definierten muslimischen Gesellschaft wird sie als Begründungselement für verschiedene Vorschriften verwendet.

So veröffentlichte der IS einen 16-Punkte-Katalog, in dem er etwa den Konsum und Verkauf von Alkohol, Tabakwaren und anderer Drogen verbot. Öffentliche Versammlungen, der Besitz und die Verwendung vermeintlicher Götzenbildnisse wurden verboten. Frauen wurden gezwungen, den gesamten Körper, Hände, Gesicht und insbesondere auch die Augen zu bedecken. Auch die Verlautbarungen in den Moscheen wurden durch das Propagandaministerium zensiert. Das Züchten von Tauben wurde verboten, da es dem IS als sexuell zu anstößig galt. Ebenso gab es genaue Regelungen zu Mobiltelefonen, die auch der Überwachung und Kontrolle der eigenen Bevölkerung dienten.

In der Auslegung des IS werden Verstöße dieser Scharia-Verordnungen mit drakonischen, vor allem körperlichen Strafen geahndet. So wurden zahlreiche Menschen innerhalb des Kalifats öffentlich verstümmelt, ausgepeitscht oder hingerichtet. Diese Praktiken dienen auch der Abschreckung der Bevölkerung und sind Ausdruck des öffentlichen Terrors auch innerhalb des Kalifats.

Struktur und Täter_innen

In der Ferne sah ich drei schwarz gekleidete Männer. (…) Diese IS-Männer kamen in Autos, umzingelten uns, hatten lange Gewehre, trennten Ältere von Jüngeren.

— Überlebende, 12 Jahre. Aus: Über Leben. Ezidinnen nach dem Femizid 2014 (Wanderausstellung), S. 12.

Als staatliches Oberhaupt des selbsternannten Kalifats galt von seiner Gründung bis zu seinem Tod im Jahr 2019 Abu Bakr al-Baghdadi (eigentlich Ibrahim Awad Ibrahim al-Badri). Ihm unterstand als Kalif einerseits der Schura-Rat, ein administratives Gremium bestehend aus insgesamt neun Beratern (ulama genannt), welches seine beiden Stellvertreter Abu Muslim al-Afai al-Turkmani (eigentlich Fadil Ahmad Abdullah al-Hiyali) und Abu Ali al-Anbari (eigentlich Adnan al-Sweidawi) fasste und vor allem für die Verwaltung und strukturellen Aufbau des Islamischen Staates zuständig war. Andererseits war ihm der dem Schura-Rat hierarchisch gleichgestellte Scharia-Rat direkt untergeordnet. In ihm berieten mindestens sechs religiöse Vorsitzende über ideologische Auslegungen innerhalb des Kalifats. Der Kalif verfügte sowohl im Schura- als auch im Scharia-Rat über die letzte Entscheidungsgewalt. Außerdem war er für die direkte Ernennung zentraler Funktionsträger innerhalb des Islamischen Staats zuständig. Er ernannte die obersten Richter, Verwaltungsleiter, Militärfunktionäre und den Chef des Polizeiapparats.

Die politische Verwaltung des Islamischen Staates unterteilte sich in verschiedene Bereiche. In der Finanzabteilung wurden Haushaltspläne erstellt und Gelder verteilt. Außerdem war sie für die Verwaltung ausländischer Spenden und Finanzgeschäfte zuständig, über die sich der Islamische Staat im wesentliche finanzierte, da er über keine autarke Wirtschaft verfügte. An diesem Aufgabenbereich wird deutlich, dass die Terrororganisation auf ausländische Unterstützer_innen und Netzwerke angewiesen war und den jahrelangen Krieg und Terror in der Region und weltweit keineswegs selbstständig hätte aufrechterhalten können.

Der Militärapparat war für die Planung und Durchführung militärischer Operationen zuständig. Außerdem verfügte er über den Einsatz der Kämpfer. Ergänzt wurde er durch ein separat verwalteten Kämpferhilferat, welches sich um Invaliden-Renten und Auszahlungen an die Frauen und Witwen der IS-Täter sowie teilweise auch um deren Unterbringung kümmerte. Auch hier handelte es sich um ein klar geregeltes und institutionalisiertes System. Der Führungsabteilung unterstanden die von al-Baghdadi ernannten Verwaltungsleiter, welche ihrerseits wiederum für die Bereiche Bildung, Gesundheit und Landwirtschaft zuständig waren.

Das Justizsystem gliederte sich grundsätzlich in drei verschiedene Bereiche, denen jeweils ein oberster Richter vorstand: einen staatlichen Bereich, welcher den Eindruck moderner Gewaltenteilung erwecken sollte, einen gesellschaftlichen Bereich (öffentliches Recht), und einen Bereich für Privatpersonen (Zivilrecht), in dessen Gegenstandsbereich etwa Scheidungen oder Ehebrüche verhandelt wurden.

Der Polizeiapparat war der Sicherheitsabteilung  unterstellt. In seinen Zuständigkeitsbereich fielen etwa öffentliche Kontrollen, aber auch kriminalpolizeiliche Ermittlungen, die oft von Gewalt und Willkür geprägt waren. Auch die weibliche Polizei, die Frauen wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Verstöße gegen die Scharia-Richtlinien innerhalb des Kalifats misshandelte und verhaftete, war in diesem Bereich angesiedelt.

In den Bereich des Geheimdienstes fielen nicht nur ausländische Operationen wie die Planung internationaler Terroranschläge oder die Schleusung terroristischer IS-Kämpfer, sondern etwa auch geheimpolizeiliche Aufgaben wie die Aufdeckung und Unterdrückung angeblicher oder tatsächlicher Widerstandsbewegungen. Er arbeitete sowohl eng mit der Polizei als auch mit der Medien-Abteilung des Islamischen Staats zusammen, die vor allem für die Erstellung und Verbreitung von IS-Propaganda innerhalb und außerhalb des Kalifats zuständig war. Bei der Medien-Abteilung handelte es sich um eine hochprofessionalisierte Propagandaindustrie, welche mit hohem Aufwand ein breites und technisch modernes Angebot an medialer Terrorverherrlichung, festen Formaten zur Verbreitung von Falschnachrichten und Hetze sowie dschihadistischer Unterhaltungsindustrie schuf.

Ein immer wieder von der IS-Propaganda selbst angeführtes Gremium ist der Ummah-Rat. Die Ummah bezeichnet sowohl die Gemeinschaft der Muslime weltweit als auch muslimische Volksvertreter im politischen System des Kalifats. De facto handelt es sich im Fall des IS um eine politisch weitgehend machtlose Legitimationsfigur, die den Eindruck von Gewaltenteilung und demokratischer Kontrolle innerhalb des Kalifats erwecken soll. Die Strukturen lassen sich aber als autokratisch bis teil-oligarchisch beschreiben. Die Aufteilung der politischen Ordnung setzt sich in ähnlicher Weise in den Provinzen fort. Von einem Föderalismus im demokratischen Sinne ist nicht zu reden. Allerdings handelt es sich um eine feingliedrig institutionalisierte Arbeitsteilung, die sich nicht nur auf das öffentliche Leben auswirkt, sondern stark in den privaten Alltag der Menschen eingreift. Gerade diese Arbeitsteilung stellt dabei ein zentrales Unterscheidungsmerkmal des IS gegenüber anderen Terrororganisationen dar. Der Aufbau staatlicher Strukturen ermöglichte es dem Islamischen Staat zum einen, Anschläge und den Einsatz militärischer, aber auch vermeintlich ziviler Ressourcen effektiv zu koordinieren und zu kalkulieren. Darüber hinaus war er über mehrere Jahre in der Lage, einen bürokratisch und arbeitsteilig organisierten Repressionsapparat innerhalb des Kalifats aufzubauen, welcher sich durch weniger reaktive als institutionell professionalisierte Unterdrückungspraktiken auszeichnet.

Deutsche beim Islamischen Staat

Über 1.000 Deutsche haben sich laut Bundeskriminalamt dem Islamischen Staat und anderen dschihadistischen Terrorgruppen angeschlossen. Ein Viertel von ihnen sind Frauen. Während die Wege hin zur Radikalisierung unterschiedlich sind, erfolgt die Rekrutierung systematisch unter Einsatz von sozialen Medien. Das Bundesinnenministerium zählt 80 Rückkehrerinnen vom sogenannten Islamischen Staat. Wie kommen Deutsche zum Islamischen Staat? Was haben sie beim Islamischen Staat gemacht? Der wohl bekannteste Deutsche beim IS war der Rapper Denis Cuspert, der 2018 in Syrien getötet wurde. Im Folgenden sollen vier deutsche Anhängerinnen des Islamischen Staates portraitiert werden, die in Deutschland vor Gericht standen.

Jennifer W.

Geb. 1991 in Lohne (LK Vechta, Niedersachsen)

Jennifer W. ist im Alter von 21 Jahren zum Islam konvertiert und schloss sich aus ideologischer Überzeugung ISIS (später IS) an. Im August 2014 reiste Jennifer W. nach Syrien zum IS und heiratete das IS-Mitglied Taha A.J. Mit ihm zog sie nach Falludscha (Irak). Dort wie auch in Mosul arbeitete sie bewaffnet bei der Sittenpolizei in Parks und kontrollierte die Einhaltung der Kleidungs- und Verhaltensvorschriften des Islamischen Staates. In Falludscha hielt das Ehepaar eine Ezidin und deren Tochter als Sklavinnen. Die fünfjährige Tochter der Ezidin verstarb qualvoll, nachdem sie zur Strafe angekettet der prallen Sonne ausgesetzt worden war. 2016 wurde Jennifer W. schwanger, ging in die Türkei und wurde von dort nach Deutschland abgeschoben und 2018 schließlich in Bayern festgenommen, als sie mit ihrem Baby versuchte, erneut in das IS-Gebiet zu reisen.

In dem Prozess am OLG München wurde Jennifer W. 2023 unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Sklavenhaltung mit Todesfolge und Beihilfe zum versuchten Mord durch Unterlassung nach einer Revision zu 14 Jahren Haft verurteilt.

Romiena S.

Geb. 1988 in Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen)

Romiena S. konvertierte als Jugendliche zum Islam und lernte später im Internet ein IS-Mitglied kennen. Um ihn zu heiraten, reiste sie Ende 2014 mit ihrer damals 4-jährigen Tochter über die Türkei nach Syrien und schloss sich dem IS an. Mit ihrem Ehemann wohnte sie in Raqqa. Nach seinem Tod heiratete sie noch zwei weitere IS-Mitglieder. Ihre Kinder erzog sie im Sinne des IS, nahm ihre inzwischen 6-jährige Tochter sogar zu der Steinigung einer Frau mit. 2016 lebte Romiena S. für wenige Tage im Haus eines Sklavenhändlers und beutete dort wissentlich eine versklavte Ezidin aus. Ihre Gesinnung trug Romiena S. in die Öffentlichkeit, indem sie die IS-Anschläge in Nizza und Würzburg auf Twitter befürwortete. Anfang 2019, als der IS nahezu als militärisch besiegt galt, wurde sie von kurdischen Kräften festgesetzt, lebte zwei Jahre in Lagern in Syrien und wurde am 7. Oktober 2021 nach Deutschland rückgeführt.

In dem Prozess am OLG Celle wurde Romiena S. 2022 unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Sklaverei) und Gefährdung ihrer Tochter zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Nadine K.

Geb. um 1986, lebte in Idar-Oberstein (Rheinland-Pfalz)

Nadine K. konvertierte im Juli 2013 nach der Hochzeit mit ihrem syrischen Ehemann zum Islam und folgte ihm im Dezember 2014 über die Türkei nach Syrien zum Islamischen Staat. Von dort gingen sie nach Mossul (Irak), wo ihr Mann als Arzt für den IS arbeitete. In ihrer Villa betrieben sie eine Unterkunft für IS-Frauen und hatten ein Waffenlager. Seit 2016 hielten sie eine 21-jährige Ezidin als Sklavin gefangen und nahmen sie, da sie sie als ihr Eigentum betrachteten, im Sommer 2016 mit nach Syrien. Sie zwangen die Ezidin zur Hausarbeit und Versorgung der Kinder. Nadine K. überwachte sie und ließ wissentlich und untätig zu, dass ihr Ehemann die Ezidin regelmäßig schlug und vergewaltigte. Am 8. März 2019 nahmen kurdische Kräfte sie bei der Flucht aus Al Baghouz fest. Nadine K. kam mit ihren Kindern in ein Gefangenenlager. Am 30. März 2022 wurden sie von der Bundesregierung nach Deutschland zurückgeführt.

In dem Prozess am OLG Koblenz wurde Nadine K. 2023 unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in drei Fällen, davon in einem Fall unter anderem in Tateinheit mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung, Beihilfe zum Völkermord durch Ausrottung, Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen und Menschenhandel mit schwerer Freiheitsberaubung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Leonora M.

Geb. um 2000, aufgewachsen in Sangerhausen (Breitenbach, Sachsen-Anhalt)

Leonora M. schloss sich als Minderjährige mit 15 dem Islamischen Staat an, um ein „rein islamisches“ Leben zu führen. Im März 2015 reiste sie über die Türkei nach Syrien und heiratete das IS-Mitglied Martin Lemke. Die meiste Zeit verbrachte sie in Raqqa, wo sie für wenige Monate als Pflegekraft in einem IS-Krankenhaus arbeitete. Ende 2015 kaufte ihr Ehemann eine versklavte Ezidin. Leonora M. „päppelte“ die Frau auf, sodass Martin Lemke sie zu einem hohen Preis verkaufen konnte. Im Januar 2019 ergaben sie sich in Al Baghuz den Syrisch Demokratischen Kräften (SDF) und Leonora M. kam in das Gefangenenlager Al Hol. Dort wechselte sie die Seiten, wurde vom IS bedroht und daher in ein anderes Lager verlegt. Im Dezember 2020 kam sie durch eine Rückholaktion der Bundesregierung wieder nach Deutschland und wurde noch am Flughafen festgenommen.

In dem Prozess am OLG Naumburg wurde Leonora M. 2022 unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach Jugendstrafrecht zu zwei Jahren Haft und drei Jahre Bewährung verurteilt. Für eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Sklaverei sah das Gericht nicht ausreichend Anhaltspunkte und sprach sie frei. Beide Seiten haben Revision gegen das Urteil eingelegt.